Leistungen Als ÖbVI bin ich ein freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur, der selbstverständlich auch technische Vermessungen durchführen kann. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu meinem Leistungsangebot auf den Gebieten der Kataster- und Ingenieur- vermessung. Für den Bereich der Katastervermessungen beschränkt sich mein Arbeitsbereich auf das Bundesland Hessen. Katastervermessung • Teilungsvermessung (Zerlegung / Sonderung) • Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (neben den vermessungstechnischen Arbeiten erfolgt die Betreuung der Umlegungsstelle von der Verfahrenseinleitung ... |
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Wir über uns Das Vermessungsbüro Hohlfeld ist ein Unternehmen mittlerer Größe, dass nunmehr seit 50 Jahren im Bereich der Kataster- und Ingenieurvermessungen in Fulda tätig ist. Hierbei arbeiten wir eng mit Gemeinden, Bauträgern, Grundstücksentwicklungsgesell- schaften, Energieversorgern, Architekten, Baufirmen u. a. zusammen. Mit den stetig wachsenden Aufgaben hat sich ein leistungsstarkes Fachbüro entwickelt. Historie • 1954 Dipl.-Ing. Rudibert Hohlfeld übernimmt das Vermessungbüro des aus Altersgründen ausscheidenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Schmitt in Fulda. • 1975 Dip ... |
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Referenzen Katastervermessung • Baugebiet Fulda - Horas / Aschenberg ca. 200 ha • Baugebiet Fulda - Galerie ca. 86 ha ehemals amerik. Flugplatz Sickels • Baulandumlegungen in Fulda u.a. - "Nördlich Haimbach" (Haimbach) - "An der Pfingstweide" (Kämmerzell) - "Am Zirkenbacher Kreuz" (Zirkenbach) • Vereinfachte Umlegungsverfahren in Fulda u.a. - "Westring" - "Weimarer Straße" - "Dalbergstraße - Petersberger Straße" - "Karl-Schurz-Straße" • Baulandumlegungen und Vereinfachte Umlegungsverfahren im Kreis Fulda u.a. in den Gemeinden Künzell, Petersberg, Dipperz ... |
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Aktuelles • Februar 2008 Dipl.-Ing. Ekkehart Hohlfeld wird von der Ingenieurkammer Hessen als Prüfsachverständiger für Vermessungswesen nach HPPVO zugelassen. Nach § 65 Abs. 2 HBO muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt werden. Ist nach den Bauvorlagen Grenzbebauung vorgesehen oder die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück durch Bezug auf die Grundstücksgrenzen bestimmt, muss die Absteckung von einem Sachverständigen für Vermessungswesen nach HPPVO bescheinigt werden. • Mai 2004 Unsere Außendiensttrupps wurden in diesem Monat mit den Leica Meßsystemen der neuen GPS- u ... |
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